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Verwaltungsgemeinschaft Velden  |  E-Mail: info@vg-velden.de  |  Online: http://www.vg-velden.de

Zurückschneiden überhängender Zweige und Äste

An vielen Stellen in den Gemeinden Velden, Wurmsham und Neufraunhofen sind Verkehrsschilder, Straßennamenschilder und Straßenlampen von Bäumen und Sträuchern aus Privatgrundstücken zugewachsen.
überhängende Äste

Auch die Befahrbarkeit der Straßen und die Nutzung der Gehwege ist durch den Überwuchs oftmals eingeschränkt. Teilweise sind Straßen für größere Fahrzeuge der Abfallbeseitigung und der Müllabfuhr kaum noch passierbar.

Die Gemeindeverwaltung weist die Anlieger auf ihre Verpflichtung hin, den Bewuchs zurückzuschneiden. Allgemein ist über Gehwegen ein Raum von mindestens 2,50 Meter Höhe und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 Meter freizuhalten. An Kurven und Straßeneinmündungen ist der Bewuchs so niedrig zu beschneiden, dass eine einwandfreie Verkehrsübersicht gegeben ist.

Bei eventuellen Schadensfällen sind Haftungs- und Regressansprüche nicht ausgeschlossen. Deshalb sollte die baldige Erledigung im besonderes Interesse jedes Hauseigentümers liegen.

Bei Neuanpflanzungen muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Pflanze und Grundstücksgrenze eingehalten werden. Dieser beträgt bei Gewächsen, die nicht höher als 2 Meter werden 0,50 Meter und bei allen größeren Bäumen und Sträuchern 2,00 Meter.

Mindestabstand zwischen Pflanze und Grundstück

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