Kleinkläranlagen - Staatliche Förderung und Empfehlung zur baldigen Sanierung
Der Freistaat Bayern plant eine neue Regelung mit einer Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark - nach derzeitigen Ankündigungen um etwa ein Drittel - reduziert werden:
- Der Sockelbetrag für eine Anlage mit vier Einwohnergleichwerten (EW) reduziert sich von 1.500,-- Euro auf 1.000,-- Euro. Für jeden weiteren EW soll es statt bislang 250,-- Euro künftig 150,-- Euro geben.
- Für die mechanische Vorbehandlungsstufe sollen statt bislang 750,-- Euro künftig 400,-- Euro gewährt werden.
- Für weitergehende Anforderungen an die Kläranlage sind als Sockelbetrag statt bisher 500,-- Euro künftig 300,-- Euro angekündigt. Für jeden weiteren EW gibt es dann statt 50,-- Euro nur noch 30,-- Euro.
Der Bayerische Gemeindetag hat sich gegen eine Reduzierung der Fördersätze ausgesprochen. Dessen ungeachtet weist er darauf hin, dass die neue Richtlinie erst zum 01. Januar 2011 in Kraft treten soll. Dies bedeutet, dass für die im Jahr 2010 abgewickelten Maßnahmen noch die jetzt guten Fördersätze gelten.
Die Verwaltungsgemeinschaft Velden rät deshalb allen Hauseigentümern, die ihre privaten Hauskläranlagen noch nicht saniert haben, die notwendigen Schritte umgehend einzuleiten. Ansprechpartner im Rathaus Velden ist Hans Birnkammer, Zimmer 16, Telefon 08742-28842, Mail: birnkammer@vg-velden.de.

