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Einführung des elektronischen Personalausweises zum 01.November.2010

Mit dem Gesetz über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis sowie Änderungen weiterer Vorschriften vom 18.06.2009 wird zum 01.11.2010 der neue Personalausweis eingeführt.
neuer elektronischer Personalausweis

Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen, beginnend mit der Größe des Personalausweises bis hin zu dessen neuen elektronischen Funktionen. Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Er enthält einen Chip, der drei neue Funktionen bietet:

-Speicherung biometrischer Daten
Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Die Aufnahme der Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis erfolgt freiwillig. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden.

-elektronischer Identitätsnachweis
Mit der neuen Multifunktionskarte können Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem neuen Personalausweis PIN-geschützt authentisieren. Dadurch wird das Anmelden an Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten erheblich erleichtert. Die eigene Identität kann nachgewiesen werden, ohne ständig auf wechselnde PIN, TAN und Passwörter oder das Post-Ident-Verfahren zurückgreifen zu müssen. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig und kann jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

-qualifizierte elektronische Signatur
Diese Funktion macht es dem Personalausweisinhaber auf Wunsch möglich, durch die Speicherung eines Zertifikates für die qualifizierte elektronische Signatur, digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Alle alten Personalausweise, einschließlich der bis zum 31.10.2010 beantragten, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablauf. Wer allerdings gerne den neuen Personalausweis hätte, kann ab 01.11.2010 jederzeit auch vor Ablauf des alten Personalausweises einen neuen beantragen. Für die Beantragung der neuen Personalausweise wird ein aktuelles biometrietaugliches Passbild benötigt, wie es bisher bereits für Reisepässe und Führerscheine verlangt wurde.

Weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de  

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